Geschäftsnummer: | 03.1127 |
Eingereicht von: | Föhn Peter |
Einreichungsdatum: | 03.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Finanzdepartement |
Schlagwörter: | Finanziellen; Auswirkungen; Kinderabzüge; Angehoben; Franken; Gemeinden; Kantone; Bund; Erziehungsabzuges; Kinderabzuges; Erhöhung; Auskünfte:; Bundesrat; Hand; Familie; Fremdbzw; Steuerpaket; Werden; Dereinst; Gemeindesteuern; Kantons; Bundes-; Ausweisen; Kinderkosten; Studien; Werten; Deutlich; Abzüge; Angehoben; Bundessteuer |
Mit dem Steuerpaket 2001 werden die Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer angehoben. Trotzdem liegen die Abzüge noch deutlich unter den Werten, die Studien als direkte Kinderkosten ausweisen. Sollten die Kinderabzüge bei Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern dereinst weiter angehoben werden, stellt sich die Frage nach den finanziellen Auswirkungen für die öffentliche Hand. Ich bitte daher den Bundesrat um folgende Auskünfte:
1. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Erhöhung des Kinderabzuges auf 13 000 Franken für den Bund, die Kantone und die Gemeinden?
2. Welche finanziellen Auswirkungen hat die Einführung eines allgemeinen Erziehungsabzuges von 15 000 Franken pro Familie für die Kosten der Fremd- bzw. Eigenbetreuung?